Spenden

"Seit dem 1. Januar 2021 gilt eine Nachweisgrenze von 300 Euro. Das bedeutet, dass für Spenden bis zu diesem Betrag ein vereinfachter Nachweis beim Finanzamt ausreicht. Als solcher Nachweis gelten ein einfacher Kontoauszug, eine Buchungsbestätigung der Überweisung oder ein Einzahlungsbeleg.

Für Spendenbeträge über 300 Euro stellen wir Ihnen gerne eine Spendenquittung gemäß § 50 Abs. 1 EStDV aus. So können Sie Ihre Unterstützung für die Straßenküche auch steuerlich geltend machen.

Pay Pal

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Überweisung

Taunus Sparkasse

Projekt Straßenküche

IBAN:DE 5125 0000 0007 0518 59

Verwendungszweck: Spende

Sachspenden von Unternehmen

"Wir freuen uns sehr über Sach- und Lebensmittelspenden! Da wir jedoch momentan noch über begrenzte Lagerkapazitäten verfügen, können wir derzeit nur Lebensmittelspenden von Unternehmen entgegennehmen. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung!"

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